Strengere Corona-Regelungen ab 8. November

Der Corona-5-Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass ab 8. November 2021 strengere Corona-Regelungen in Kraft treten. Sollte bereits zuvor die Grenze von 20 % (400 Intensiv-Betten) überschritten werden, soll jedoch die Stufe 3 vor der nachfolgend dargestellten Stufe 2 in Kraft treten.

3. November 2021

Hier vorerst die neuen Regelungen, die nach derzeitigem Stand ab 8. November gelten (= Stufe 2):

  • Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests, Tests unter Aufsicht des Betreibers etc.) nicht mehr für 3G gültig
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper nicht mehr für 3G gültig
  • Nachtgastro (wie Diskotheken, Clubs und Tanzlokale) und ähnliche Settings (wie Après-Ski-Lokale) sowie Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen (wie zB große Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern; Bewilligungspflicht und COVID-19-Präventionskonzept wie bisher):
    • Kunden/Gäste: Geimpft/Genesen (2G)
    • Mitarbeiter:
      • Geimpft/Genesen (2G) oder
      • PCR-Test (Abnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) + FFP2-Maskenpflicht bei unmittelbarem Kundenkontakt (betrifft zB Kellner)
  • Die Erleichterungen zu Zusammenkünften von geschlossenen Gruppen (zB in Gastronomiebetrieben) entfallen. Es gelangen dann generell sowohl die Regelungen für Zusammenkünfte als auch für die jeweiligen Betriebe nach §§ 4 bis 8 zugleich zur Anwendung, wobei die strengere Regel für den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt.

Für OÖ gilt zusätzlich seit 29. Oktober 2021 FFP2-Maskenpflicht in allen Geschäften und Kultureinrichtungen:
Es gilt unabhängig vom 3G-Status in oö. Geschäften und Einkaufszentren für alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Genauso muss beim Besuch von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern sowie von Bibliotheken, Büchereien und Archiven eine FFP2-Maske getragen werden. Bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren oder Stylisten gilt hingegen (nur) die 3G-Regel. In Theatern, Kinos, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen gilt ebenso (nur) die 3G-Regel.

Quelle: WKO